Führung von Rechtsbehelfsverfahren und Klageführung bei Finanzgerichten
In einigen Fällen weicht die Finanzverwaltung bei der Rechtsauslegung von den abgegebenen Erklärungen ab. Hierbei führen unsere schriftlichen und mündlichen Einwendungen gegenüber dem Finanzamt zu dem von unseren Mandanten gewünschten Erfolg.
Die Führung solcher Auseinandersetzungen erfolgt durch die außergerichtlichen Rechtsbehelfe (Einspruch) oder der Klage beim Finanzgericht bzw. Bundesfinanzhof.
Wir vertreten unsere Mandanten bei Rechtsbehelfsverfahren und Rechtsmitteln gegenüber den Finanzämtern und Finanzgerichten.
Unsere Leistungen:
- Einlegen von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln
- Führen der Rechtsbehelfe und Auseinandersetzung mit der Rechtsbehelfstelle des Finanzamtes
- Durchführung von Klageverfahren bei den Finanzgerichten
- Klageführung auch in Kindergeldangelegenheiten bei den Finanzgerichten