Steuerrechtliche Beratung bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen
Zwischen Steuerrecht und bürgerlichem Recht und dem Gesellschaftsrecht existieren enge Verknüpfungen.
Durch die verschiedenen möglichen Gesellschaftsformen ergeben sich unterschiedliche steuerliche Auswirkungen.
Insbesondere bei der Gründung von Firmen stehen rechtliche Überlegungen zunächst im Vordergrund (Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge, Lizenzverträge, Mietverträge, Darlehensverträge). Hier leisten wir zunächst fachlichen Beistand zur Überprüfung aus steuerlicher Sicht.
Später, bei der Verfolgung des Unternehmenszwecks, werden steuerliche Aspekte immer wichtiger, wobei die Grundrichtung bereits in der Gründungsphase bestimmt wird.
Unsere Leistungen in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Kai P. Fuhrmann:
- Rechtsberatung in bürgerlichrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten und gesellschaftsrechtlichen Fragen
- Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen
- Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
Vertretung bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle