Vertretung bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle
Die Kontrollen und Prüfungen der Finanzverwaltung sind in den letzten Jahren erheblich verstärkt worden. Insbesondere im Bankbereich haben die durchgeführten Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung eine hohe Anzahl an Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen aufgedeckt. Die Finanzverwaltung hat die Anzahl der Mitarbeiter im Betriebs- und Außenprüfungsbereich deutlich erweitert, wodurch die Menge an gefertigten Kontrollmitteilungen sehr stark erhöht wurde. Das dadurch gewonnene Kontrollmaterial wird durch die Finanzverwaltungen auch staatenübergreifend entsprechend verarbeitet. Teilweise kann in diesen Fällen durch eine rechtzeitige Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangt werden. Wir unterstützten Sie in dem Verfahren bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle, stellen die entsprechenden Anträge und versuchen in Verhandlungen das Strafmaß gering zu halten.
Unsere Leistungen:
- Entsprechende Sachverhaltsermittlung
- Vertretung bei der Finanz- bzw. Zollbehörde
- Teilnahme als Verteidiger im Steuerstrafverfahren gem. § 392 AO iVm. § 138 (1) StGB